Hackerparagraphen
Die im Mai verabschiedeten Änderungen des Strafgesetzbuches zur „Bekämpfung der Computerkriminalität“ offenbaren wieder einmal den blinden Aktionismus unserer Bundesregierung.
Die im Mai verabschiedeten Änderungen des Strafgesetzbuches zur „Bekämpfung der Computerkriminalität“ offenbaren wieder einmal den blinden Aktionismus unserer Bundesregierung.
Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen: Die SPD in Thüringen hatte bereits Ende 2006 einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt, das dem Bürger einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen der Behörden von Land und Kommunen gewähren und die Transparenz der Verwaltung fördern sollte. (Siehe hier!)
Das populäre Internet-Anonymisierungstool JAP erhält einen neuen Namen und eine neue Plattform: Die aus Mitgliedern des ehemaligen Forschungs- und Entwicklerteams von JAP gegründete JonDos GmbH mit Sitz in Regensburg wird nun, nachdem die öffentliche Förderung des AN.ON-Projektes ausgelaufen ist, den Dienst und dessen Entwicklung kommerziell weiterführen. JAP wurde dazu in JonDo umbenannt, AN.ON in JonDonym.
Und damit ist nicht gemeint, dass man Entwicklungsländer großkotzig noch mal mit längst laufenden Programmen unterstützt und um Millionen bescheißt – das ist nun mal deren Politik, das sind wir schon gewöhnt.
Nein, um den Gipfel selbst und seine Ergebnisse soll es gar nicht gehen. Vielmehr schockiert es den besorgten Bürger, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um den Hochadel der internationalen Politik vor uns, dem Pöbel, zu schützen.
Es ist immer wieder überraschend, wie wankelmütig unsere Damen und Herren Politiker sich zeigen. Im einen Moment würden sie uns am liebsten wegsperren, Verbrecher und Staatsfeinde, die wir tief im Inneren alle sind. Und im nächsten Moment verlassen sie sich blind darauf, dass wir schon keinen Blödsinn anstellen werden. Jüngstes Beispiel: Die Wahlcomputer des niederländischen Herstellers Nedap.